Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Das Team des Fachbereichs 3.5 Brand- u. Katastrophenschutz, Rettungsdienst befindet sich im IG Nord Kaiserslautern.
Anschrift:
Marie-Curie-Straße 10
67661 Kaiserslautern
Postanschrift:
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Katastrophenschutz Führungs- und Lagezentrum (IuK-Zentrale):
Die IuK-Zentrale ist nicht dauerhaft besetzt!
Telefon: 0631/205746100
Telefax: 0631/3103413
Vorwort
Der Katastrophenschutz nimmt im Landkreis Kaiserslautern einen hohen Stellenwert ein. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Gleichzeitig gilt es auch Sachwerte zu schützen und zu erhalten.
Um die Aufgaben nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) zu erfüllen hat der Landkreis qualitativen Wert auf die personelle Besetzung der KatS-Einheiten und deren Ausstattung an Fahrzeugen und Ausrüstungen gelegt.
Meldung Sanitätsdienst/Brandsicherheitswache
Sicherheitswachen (Sanitätsdienste/Brandsicherheitswachen) werden i.d.R. auf Basis einer Auflage im Rahmen gesetzlicher Vorschriften (Versammlungsstättenverordnung, Sprengstoffgesetz usw.), einer Gestattung, oder aufgrund von Anordnungen durchgeführt.
Das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz greift regulär nur dann, wenn eine der o.g. gesetzlichen Regelungen nicht zuständig ist.
Meist führt dann eine Hilfsorganisation im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages zwischen ihr und dem Veranstalter die Sanitätssicherheitswache auf Basis der Anordnung durch. Ähnlich verhält es sich bei Brandsicherheitswachen, wobei hier die örtlich zuständige Feuerwehr als Ausführungsorgan für den „Vertragspartner“ Gemeinde auftritt.
Meldepflichtig sind hier grundsätzlich alle Sanitätsdienste im Leistellenbereich Kaiserslautern, sowie die Brandsicherheitswachen ab einer bestimmten Veranstaltungsgröße. Die Brandsicherheitswache richtet sich hauptsächlich nach der Versammlungsstättenverordnung (vgl. §1 der Versammlungsstättenverordnung) sowie nach anderen gesetzlichen Vorschriften die eine Brandsicherheitswache fordern.
Bei den Brandsicherheitswachen geht es explizit nicht um Kleinveranstaltungen, sondern um solche, für die die zuständige Behörde oder Brandschutzdienststelle z.B. aufgrund einer Gefahrenanalyse die Notwendigkeit festgestellt hat.
Gleichwohl besteht für die Integrierte Leitstelle sowie die zuständige Behörde für den Rettungsdienst die Notwendigkeit über Veranstaltungen mit Gefahrenrisiko für eine größere Anzahl von Menschen im Vorfeld ausreichend informiert zu sein. Dies ist aus verschiedenen Gründen erforderlich. Beispielhaft kann hier der zeitnahe Einsatz der Sicherheitswache als „First Responder“ am Ort der Veranstaltung genannt werden, wenn der erste Notruf bei der Leitstelle eingeht.
Sollte es zu einem größeren Einsatz im bekannten Einsatzraum der Sicherheitswache kommen, kann die Leitstelle durch einsatzvorbereitende Maßnahmen (heranführen weiterer Einheiten, etablieren von Bereitstellungsräumen usw.) schnell die noch aufzubauenden örtlichen Einsatzleitungen unterstützen.
Die hier getroffenen Festlegungen dienen der Koordination aller Maßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen.
Anmerkung: Transporte im Rahmen von Sanitätsdiensten dürfen nur durchgeführt werden, wenn das Rettungsmittel ordnungsgemäß besetzt und durch die Abwesenheit des Rettungsmittels die Absicherung des Sanitätsdienstes nicht gefährdet ist (vgl. Schreiben der Kreisverwaltung Kaiserslautern vom 17.02.2014)
Rückfragen:
Kreisverwaltung Kaiserslautern (zuständige Behörde für den Rettungsdienst)
- jegliche Fragen zur Meldung von Sicherheitswachen sowie für die Einholung von temporären Transportgenehmigungen 0631/7105–431 oder -897.
Integrierte Leitstelle Kaiserslautern
- jegliche organisatorische Fragen sowie Kommunikation während der Sicherheitswache 0631/3615960.
Die Meldung der Sicherheitswache kann über folgende Kommunikationswege zentral eingereicht werden:
e-Mail: sicherheitswache(at)kaiserslautern-kreis(dot)de
Fax: 0631/7105-94112
Selbstschutz im Ernstfall stärken
Vor dem Hintergrund immer häufiger auftretender Schadensereignisse, wie Hochwasser, Stürme, oder länger andauernde Stromausfälle hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ aufgelegt. Damit werden Bürgerinnen und Bürger unterstützt, sich im Ernstfall selbst helfen zu können.
Zur Unterstützung der Initiative des BBK zum Selbstschutz des Einzelnen hat das Innenministerium die Kommunen gebeten, in ihren amtlichen Mitteilungen auf die Informationen zur Notfallvorsorge des BBK hinzuweisen.
Die Organisationen des Katastrophenschutzes tun alles, um der Bevölkerung im Notfall schnellstmögliche Hilfe zu leisten. Es wird aber immer wieder zu Situationen kommen, in denen die Unterstützung nicht überall sofort zum Tragen kommt. Daher müssen die Menschen für den „Fall der Fälle“ gerüstet sein.
Informationen zum Thema Selbstschutz sind auf der Seite des BBK (www.bbk.bund.de) sowie auf der Seite des Innenministeriums (www.mdi.rlp.de) abrufbar.
Download:
- Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“
- Checkliste „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“
- Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe