Waffen- und Sprengstoffrecht
Waffenrecht
Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte/Munitions-Erwerbsberechtigung sind:
- Zuverlässigkeit (Auszug aus dem Bundeszentralregister wird von der Behörde angefordert)
- Sachkunde (Nachweis durch einen gültigen Jagdschein oder durch Sachkundeprüfung in einem Schützenverein)
- Bedürfnis (Jäger, Sportschützen mit Leistungsnachweis)
- Körperliche Eignung
Erforderliche Antragsformulare:
Kontakt:
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.
Sprengstoffrecht
Die Voraussetzungen sowie die erforderlichen Unterlagen können Sie telefonisch oder per Mail in Erfahrung bringen.
Unten aufgeführt sind die benötigten Vordrucke für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 SprengG.
Erforderliche Antragsformulare:
Antrag für Kleinfeuerwerk
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 SprengG (Kleinfeuerwerk) ist spätestens 4 Wochen vor der geplanten Durchführung zu beantragen. Bei späterer Beantragung kann eine rechtzeitige Erteilung leider nicht gewährleistet werden.
Kontakt:
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.