Begleitetes Fahren
Modellprojekt " Begleitetes Fahren mit 17" in Rheinland-Pfalz
Bewerber um eine Fahrerlaubnis, die an diesem Modellprojekt teilnehmen möchten, können direkt bei der Kreisverwaltung oder über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis einreichen. Im Rahmen des Modellprojekts kann ab Vollendung des 17. Lebensjahres eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE erteilt werden. Dies geschieht durch Aushändigung einer Prüfbescheinigung, die unter Auflagen erteilt wird, und nur in der BRD gültig ist. Kernpunkt dieser Auflage ist, dass Fahrzeuge nur zusammen mit geeigneten Begleitpersonen geführt werden. Diese müssen bei Antragstellung benannt werden.
- Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17"
- Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Anforderungen an die Begleitperson:
- Vollendung des 30. Lebensjahres.
- Seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- Darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein
Erforderliche Unterlagen:
- Wie bei Ersterteilung der Klasse B bzw. BE
Zusätzliche Unterlagen:
- Antrag auf Teilnahme an dem Modellprojekt mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Einverständniserklärung jeder Begleitperson
- Vordrucke sind zum Ausdrucken hinterlegt