Fahrerkarte
Für die Bedienung eines Digitalen Kontrollgerätes in einem Kraftfahrzeug ist für jede Fahrerin oder jeden Fahrer eine Fahrerkarte erforderlich.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Arbeitstage.
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Der Antrag auf eine Folgekarte darf frühestens sechs Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz nachweisen, reicht es aus, wenn er zum Beispiel durch Vorlage eines Miet- oder Arbeitsvertrages glaubhaft machen kann, dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist.
Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder einem Drittland erteilt wurde, müssen eine Fahrberechtigung nachweisen, die einer der vorgenannten Fahrerlaubnisklassen entspricht.
Eine amtlich beglaubigte Übersetzung ist dem Antrag beizufügen.
Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder einem Drittland erteilt wurde, müssen eine Fahrberechtigung nachweisen, die einer der vorgenannten Fahrerlaubnisklassen entspricht.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU Kartenführerschein (ist dieser noch nicht vorhanden muss dieser gleichzeitig beantragt werden)
Wichtig: die Aushändigung der Fahrerkarte kann nur zusammen mit dem EU Führerschein stattfinden, eine vorherige Aushändigung ist nicht möglich!
Gebühr: 47,00 Euro