Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Bei folgenden Beförderungsarten ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenkraftwagen
  • Personenkraftwagen für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
  • PKW im Linienverkehr

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis
  • EU-Kartenführerschein
  • Führungszeugnis für die Behörde. Beantragung über die Verbandsgemeindeverwaltung
  • Ortskenntnisnachweis bei Taxi
  • Gutachten eines Augenarztes gemäß der Anlage 6 der FeV
  • Eignungsnachweis (ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 der FeV und bei Erteilung bwz. Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich testpsychologische Untersuchung)


Die Antragstellung muss über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.