Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Bei folgenden Beförderungsarten ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
- PKW im Linienverkehr
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweis
- EU-Kartenführerschein
- Führungszeugnis für die Behörde. Beantragung über die Verbandsgemeindeverwaltung
- Ortskenntnisnachweis bei Taxi
- Gutachten eines Augenarztes gemäß der Anlage 6 der FeV
- Eignungsnachweis (ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 der FeV und bei Erteilung bwz. Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich testpsychologische Untersuchung)
Die Antragstellung muss über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.