Umschreibung Fahrerlaubnis

Informationen zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisse aus EU-/EWR-Staaten (Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der BRD - Homepage Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) werden ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung umgeschrieben.

Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die in der Anlage 11 ( Staatenliste Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) zur FeV aufgeführt sind, wird ganz oder teilweise auf die Prüfung verzichtet.

Inhaber/innen von Fahrerlaubnissen aus allen anderen Staaten (Drittstaaten) müssen die theoretische und praktische Prüfung ablegen. Dies kann nur unter Beteiligung einer Fahrschule erfolgen. Die vorgeschriebene Fahrschulausbildung für Ersterwerber (theoretischer und praktischer Unterricht) ist jedoch nicht notwendig.

Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis unbedingt im Original vorgelegt werden. Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt.

Grundsätzlich berechtigen ausländische EU-Fahrerlaubnisse zum Führen von Kraftfahrtzeugen in der Bundesrepublik Deutschland. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts (Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäische Wirtschaftsraums).

Eine Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis, auch wenn bereits ein EU-Kartenführerscheines, wird u.a. erforderlich, sofern hier die Ausstellung eines internationalen Führerscheines beantragt wird.

Beantragung
Eine Beantragung bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist nur möglich, wenn ein gemeldeter Hauptwohnsitz im Landkreis Kaiserslautern vorliegt. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache auf der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Kaiserslautern erforderlich. (Identifikation und Unterschrift)

Notwendige Unterlagen

  • 1 biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm)
  • Personalausweis oder Reisepass; Aufenthaltstitel i.V.m. Reisepass
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins
    Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse).
    Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines.
  • Amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins mit Klassifizierung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse/n Dies ist bei allen Führerscheinen aus nicht EU - Staaten und Griechenland (wegen der kyrillischen Schrift) erforderlich.
    Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines vorzulegen ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
  • Zusätzlich bei Umschreibung von Pkw- oder Motorrad-Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten
    Sehtest
    Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    Hinweis: Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen sind seit Ablauf des 21. Oktober 2017 nicht mehr anzuerkennen.
  • Und bei Umschreibung von Lkw-Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten
    Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
    Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
  • Bei Umschreibung von Bus-Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten
    Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
    Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
    Bescheinigung über testpsychologische Untersuchung nach Anlage 5 FeV
    Ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden

Darüber hinaus werden spezifische Unterlagen, abhängig des Ausstellungslandes der umzuschreibenden Fahrerlaubnis, benötigt.

Diese sind jeweils in der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen.

Gebühren
ohne Prüfung: 36,30 Euro
mit Prüfung: 43,90 Euro


Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Dienstausweis oder eine Bescheinigung über die Dienstfahrerlaubnis, wenn der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein

Es besteht keine Ausbildungspflicht, auch ist keine Befähigungsprüfung abzulegen!

Gebühren: 43,90 Euro
Verlängerung: 43,90 Euro + 28,60 Euro bei Eintragung der Schlüsselzahl 95