Verlängerungen befristeter oder alter Fahrerlaubnisse
Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, DE bzw. Verlängerung einer alten Fahrerlaubnis der Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr
Erforderliche Unterlagen:
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Gutachten eines Augenarztes gemäß der Anlage 6 der FeV
- Eignungsnachweis (ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 der FeV und bei den Klassen D bzw. D1 ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich testpsychologische Untersuchung)
- Für die Klasse D ist ein Führungszeugnis für die Behörde erforderlich. Die Beantragung erfolgt über die Verbandsgemeindeverwaltung
Gebühren: 43,90 Euro
Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
(Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
(Anlage 6 Nr. 2.1 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
(Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnisverordnung)