Straßenverkehr/Verkehrswirtschaft
Die Aufgaben des Bereichs Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft umfassen im wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
- Zuständigkeiten der Unteren Verkehrsbehörden bzw. der Unteren Verwaltungsbehörde nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung insbesondere, Bestimmung der Anbringung von Verkehrszeichen und Einrichtungen, Anordnung von Verkehrs-Beschränkungen, Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen nach der StVO (z.B. bei Einrichtungen von Baustellen, Veranstaltungen).
Zu beachten:
Die Zuständigkeit beschränkt sich auf den außerörtlichen Bereich. Innerorts ist die untere Verkehrsbehörde der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung zuständig.
- Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden bei den Verbandsgemeindeverwaltungen.
- Zuständigkeiten nach der StVO (Großraum- und Schwertransporte).
- Zuständigkeiten nach der Gefahrengutverordnung (GGVSEB); Bestimmung des Fahrwege.
Anträge: