Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehr/Verkehrswirtschaft

Die Aufgaben des Bereichs Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft umfassen im wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:

  • Zuständigkeiten der Unteren Verkehrsbehörden bzw. der Unteren Verwaltungsbehörde nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung insbesondere, Bestimmung der Anbringung von Verkehrszeichen und Einrichtungen, Anordnung von Verkehrs-Beschränkungen, Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen nach der StVO (z.B. bei Einrichtungen von Baustellen, Veranstaltungen).

Zu beachten:
Die Zuständigkeit beschränkt sich auf den außerörtlichen Bereich. Innerorts ist die untere Verkehrsbehörde der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung zuständig.

  • Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden bei den Verbandsgemeindeverwaltungen.
  • Zuständigkeiten nach der StVO (Großraum- und Schwertransporte).
  • Zuständigkeiten nach der Gefahrengutverordnung (GGVSEB); Bestimmung des Fahrwege.

Anträge:

  1. Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen
  2. Antrag für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
  3. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen de (Sonntagsfahrverbot)