Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt ist ein organisatorisch verbundenes Amt, bestehend aus dem Rechnungsprüfungsamt und dem Gemeindeprüfungsamt.
Das Rechnungsprüfungsamt untersteht unmittelbar dem Landrat. Es ist bei der Durchführung seiner Prüfungen unabhängig und insoweit an Weisungen, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen, nicht gebunden.
Die Aufgaben umfassen die örtliche Prüfung beim Landkreis mit folgenden wesentlichen Tätigkeiten:
- Prüfung der Jahresabschlüsse
- Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
- Kassenprüfungen
- Durchführung von Prüfungsaufträgen des Landrates
Das Gemeindeprüfungsamt unterliegt ausschließlich den Weisungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz.
Seine Aufgaben umfassen die überörtliche Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung der Orts- und Verbandsgemeinden, rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts, verschiedener Unternehmen in Privatrechtsform, Zweckverbände, Jagd- und Fischereigenossenschaften sowie rechtsfähiger Stiftungen des öffentlichen Rechts. Auch die überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeindekassen ist Teil des Gemeindeprüfungsamtes.
Einen Rechtsanspruch auf Durchführung von Prüfungen sowohl durch das Rechnungsprüfungsamt wie auch durch das Gemeindeprüfungsamt haben weder Bürger noch kommunale Mandatsträger.
Zur Durchsetzung seiner Prüfungsfeststellungen hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt keine Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse. Die Umsetzung von Forderungen aufgrund der Prüfungsfeststellungen ist letztlich Aufgabe der Kommunalaufsicht beim Land bzw. Landkreis.